Ortsplanungsrevision
Gesamtrevision der Ortsplanung Himmelried - Öffentliche Auflage
Gestützt auf §15 ff. des kantonalen Planungs- und Baugesetztes vom 3. Dezember 1978 sowie auf den Beschluss des Gemeinderates vom 7. April 2025 werden die überarbeiteten Nutzungspläne und Reglemente während 30 Tagen öffentlich aufgelegt.
Auflagezeitraum: 07. August 2026 - 07. September 2026
Auflageorte:
- Gemeindeverwaltung, Hauptstrasse 52, während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten
- online unter www.himmelried.ch (Rubrik „Gemeinde“ > „Ortsplanungsrevision“)
Zur 2. öffentlichen Auflage gelangen folgende Unterlagen:
- Änderung gegenüber der 1. öffentlichen Auflage: Bauzonenplan (1:2000) [pdf, 2.2 MB]
- Änderung gegenüber der 1. öffentlichen Auflage: Erschliessungs- und Baulinienplan (1: 2000) [pdf, 1.7 MB]
- Änderung gegenüber der 1. öffentlichen Auflage: Gesamtplan (1:5000) [pdf, 917 KB]
- Änderung gegenüber der 1. öffentlichen Auflage: Gefahrenkarte (1:5000) [pdf, 1.8 MB]
- Änderungen im Zonenreglement [pdf, 145 KB]
Bitte beachten Sie:
Einsprachen können nur gegen die Änderungen gegenüber der 1. öffentlichen Auflage eingereicht werden!
Zur Orientierung liegen vor (keine Einsprache möglich):
Weitere orientierende Unterlagen:
- Bauzonenplan Teil Dorf und Teil Ennetbach (1:2000) [pdf, 2.5 MB]
- Erschliessungs- und Baulinienplan mit Strassenklassierungen Teil Dorf und Teil Ennetbach (1:2000) [pdf, 3.2 MB]
- Gesamtplan (1:.5000) [pdf, 2.3 MB]
- Gefahrenkarte (1:5000) [pdf, 4.4 MB]
- Zonenreglement [pdf, 549 KB] (Synopse mit markierten Änderungen [pdf, 1.2 MB])
- Raumplanungsbericht Gesamtdokumente:
- Kantonaler Baulinienplan Steffenstrasse [pdf, 783 KB]
- Fassungsvermögen:
- Stand der Überbauung
- Bericht zur Gefahrenkarte
Während der Auflagefrist können alle, die durch die vorgenannte Planung berührt sind und an deren Inhalt ein schutzwürdiges Interesse haben, Einsprache erheben. Die Einsprache ist per Brief (Emails sind nicht zulässig!) einzureichen und hat eine Begründung und einen ausformulierten Antrag zu enthalten (§16 Abs. 1 PBG).
Die Einsprachen sind an folgende Behörde zu richten:
- Gemeinderat Himmelried, Hauptstrasse 52, 4204 Himmelried
Hinweis zur Stellung der aktuell rechtsgültigen Ortsplanung:
Ab der öffentlichen Auflage der Ortsplanung werden bei Baubewilligungen sowohl die rechtsgültigen als auch die neuen Nutzungspläne und Reglemente berücksichtigt (§15 Abs. 2 PBG). Nach Inkrafttreten der Ortsplanung wird ein Baugesuch ausschliesslich nach der neuen Ortsplanung beurteilt.