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Gemeindeversammlung

Die Gemeindeversammlung ist das oberste rechtsetzende Organ der Gemeinde, die Legislative, die alle kommunalen Reglemente genehmigt. Daneben befindet sie auch über die Jahresrechnung, das Budget sowie grössere Investitionskredite. Die einzelnen Befugnisse der Gemeindeversammlungen finden sich im Gemeindegesetz (Kapitel 3.2.2.) sowie der Gemeindeordnung [pdf, 243 KB].

Pro Jahr werden üblicherweise zwei Versammlungen terminiert: die Versammlungen zur Genehmigung der Jahresrechnung (ca. Juni) und zur Genehmigung des Budgets (ca. Dezember). Weitere Gemeindeversammlungen finden nur statt, wenn beschlussreife Geschäfte von ausreichender Dringlichkeit vorliegen.

Die Gemeindeversammlung ist öffentlich. Jede Stimmbürgerin und jeder Stimmbürger von Himmelried kann an den Abstimmungen teilhaben. Nicht Stimmberechtigte dürfen der Versammlung beiwohnen, müssen aber gut sichtbar sitzen, da sie an den Abstimmungen nicht teilnehmen dürfen.

Die Einladung zur Gemeindeversammlung muss gemäss Gemeindeordnung mindestens 7 Tage im Voraus erfolgen.

 

Protokolle vergangener Gemeindeversammlungen

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