Abstimmungen & Wahlen
Zustellung der Stimmunterlagen
Die Stimmberechtigten erhalten mindestens drei Wochen vor dem Abstimmungs- oder Wahltermin das Abstimmungsmaterial (Stimmrechtsausweis, Stimm- oder Wahlzettel, Erläuterungen zu den Abstimmungen bzw. Wahlen) im amtlichen Stimmkuvert per Post zugestellt.
Nach Erhalt können Sie Ihr Stimmrecht nutzen und das Zustellkuvert mit den ausgefüllten Stimm-/Wahlzetteln und dem unterschriebenen Stimmrechtsausweis zurücksenden oder in den Abstimmungs-Briefkasten der Gemeinde einwerfen.
Stimmabgabe
Brieflich
Das Zustellcouvert muss spätestens bis 18:00 Uhr am letzten Samstag vor dem Wahl- oder Abstimmungs-Sonntag bei der Gemeindeverwaltung (Briefkasten) eingetroffen sein.
Persönlich an der Urne
Das Wahlbüro befindet sich im Gemeindehaus (Hauptstrasse 52, 4204 Himmelried). Eine persönliche Stimmabgabe ist an Wahl- oder Abstimmungs-Sonntagen von 10:00 bis 12:00 Uhr möglich.
So stimmen Sie richtig ab
Brieflich
Den unterschriebenen Stimmrechtsausweis mit der Adresse der Gemeindeverwaltung in das Zustellkuvert stecken (in das Fach mit Sichtfenster, Adresse der Gemeindeverwaltung sichtbar). Das zugeklebte Zustellcouvert bei der Gemeindeverwaltung in den Abstimmungs-Briefkasten einwerfen oder als Brief frankiert via Post zuzustellen. Beachten Sie bitte die oben erwähnten Fristen für die briefliche Stimmabgabe.
Persönlich an der Urne
Der Stimmrechtsausweis ist an die Urne mitzubringen.
Im Übrigen ist die Anleitung auf der Rückseite des Zustellkuverts zu beachten.