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Abmeldung/Wegzug

Sie verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute.

Damit wir Sie aus dem Einwohnerregister austragen können, müssen Sie sich innert 14 Tagen nach Wegzug bei der Einwohnerkontrolle abmelden. Das ist folgendermassen möglich:

Wenn Sie das Schweizerbürgerrecht besitzen, benötigen wir folgende Unterlagen von Ihnen:

  • Schriftenempfangsschein
  • Identitätskarte oder Schweizerpass

Wenn Sie eine andere Staatsbürgerschaft besitzen, benötigen wir von Ihnen den Ausländerausweis.