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HUNDEHALTER ACHTUNG: Verunreinigungen durch Hundekot

Das Thema herumliegender Hundekot beschäftigt den Gemeinderat und die Gemeindeverwaltung seit längerer Zeit. Immer wieder erhalten Gemeinderat und die Gemeindeverwaltung Meldungen aus der Bevölkerung, dass Hundekot auf öffentlichen sowie privaten Grundstücken liegengelassen wird.

So musste der Gemeinderat erneut feststellen, dass auf dem Fussweg von der Gartenstrasse an der Firma Heblo AG vorbei zum Kindergarten am Murackerweg Hundekot liegengelassen wird und die Hunde ebenfalls ihr kleines Geschäft auf Privatgrundstücken verrichten. Der Fussweg ist jeweils im Grundeigentum von Privatpersonen und kam zustande, da Privateigentümer/-innen der Gemeinde Himmelried ein Fusswegrecht einräumten.

Gemäss Art. 14 des Polizeireglements der Gemeinde Himmelried haben Hundehalter und Hundehalterinnen dafür zu sorgen, dass Trottoirs, Fusswege und Kulturland nicht durch ihre Tiere verunreinigt werden. Gemäss § 22 des selbigen Reglements werden Personen, die vorsätzlich oder fahrlässig gegen die Bestimmungen dieses Reglements verstossen mit Busse im Rahmen der friedensrichterlichen Kompetenz bestraft.

Der Gemeinderat und die Gemeindeverwaltung fordern die säumigen Hundehalter und Hundehalterinnen dazu auf künftig den Hundekot aufzusammeln und korrekt zu entsorgen. Verunreinigungen durch Hundekot werden durch die Gemeinde mit Busse in friedensrichtlicher Kompetenz bestraft. Sollte sich die Situation nicht verbessern, wird der Gemeinderat für den Fussweg von der Gartenstrasse zum Kindergarten Massnahmen ergreifen müssen.

Gemeinderat Himmelried