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Leinenpflicht für Hunde

Während der kommenden Monate bringen zahlreiche Wildtiere ihren Nachwuchs zur Welt. Damit weder die Mutter- noch Jungtiere in dieser sensiblen Zeit durch freilaufende Hunde gefährdet werden, gilt in den Solothurner Wäldern in der Zeit von 1. April bis 31. Juli eine generelle Leinenpflicht. Diese Leinenpflicht gilt ebenfalls in den umliegenden Kantonen Baselland und Aargau.

Der Gemeinderat appelliert an die Vernunft der Hundehalter*innen und dankt für die Einhaltung der Leinenpflicht!

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