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Leinenpflicht für alle Hunde

Auch dieses Jahr erinnern wir daran:

Vom 1. April bis 31. Juli des Jahres gilt die generelle Leinenpflicht für Hunde im Wald. Die Leinenpflicht soll verhindern, dass freilaufende Hunde Wildtiere hetzen, verletzen oder töten. Die ausgeweitete Leinenpflicht im Mai und Juni wird dem Schutz vor schädlichen oder störenden Einwirkungen durch wildernde und jagende Hunde nicht gerecht, da die Setz- und Brutzeit vieler 
einheimischer Wildtiere über diese Periode hinaus dauert. Hochträchtige Rehgeissen sind im April besonders gefährdet und spät gesetzte Rehkitze haben im Juli ein noch ungenügendes Fluchtverhalten und können sich vor jagenden Hunden nicht schützen.

Wie bis anhin gilt eine ganzjährige Leinenpflicht, wenn Hunde nicht unter ständiger Kontrolle gehalten werden können, insbesondere, wenn nicht ausgeschlossen werden kann, dass sie unberechtigterweise jagen oder wildern.

Weitere Infos sind der Hundeverordnung (BGS 614.72, Stand 01.01.2018) oder der entsprechenden Webseite vom Amt für Landwirtschaft, Kanton Solothurn zu entnehmen.