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Bescheinigung für auswärtigen Aufenthalt (Heimatausweis)

Eine Bescheinigung für auswärtigen Aufenthalt wird benötigt, wenn sich jemand während der Woche nicht an dem Ort aufhält, in welchem sein Heimatschein deponiert ist (Wochenaufenthalter). Die Gültigkeit eines Heimatausweises ist in der Regel auf ein Jahr beschränkt, d.h. er muss jährlich erneuert werden. Für die Erstellung des Heimtausweises benötigen wir Ihre Aufenthaltsadresse. Bitte geben Sie zudem an, ab welchem Datum der Heimatausweis in Kraft treten soll. Bitte beachten Sie, dass es sich bei einem Heimatausweis nicht um den Heimatschein handelt. Einen Heimatschein können Sie beim zuständigen Zivilstandsamt Ihres Heimatortes beziehen.

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