Anlassbewilligung
Eine Anlassbewilligung ist bei der Gemeinde zu beantragen, wenn
- an einem öffentlichen Anlass/einer öffentlichen Veranstalltung, der/die nicht in einem bewilligten Gastwirtschaftsbetrieb stattfindet, u. a. alkoholische oder alkoholfreie Getränke, sowie Speisen zum Genuss an Ort und Stelle gegen Entgelt abgegeben werden.
- und öffentlicher oder privater Grund beansprucht wird.
Je nach Grösse des Anlasses/der Veranstaltung sind verschiedene kommunale oder kantonale Bewilligungen, Konzepte, Vorabklärungen u.a. notwendig. Die Gemeinde als Leitbehörde koordiniert das Bewilligungsverfahren und eröffnet, sofern weitere kantonale Bewilligungen erforderlich sind, gesamthaft den Entscheid.
Die Gebührenhandhabung soll möglichst einfach geregelt werden. Folgende Anlässe sind bewilligungspflichtig:
- Unterhaltungsabende inder MZH (z. Bsp. Theatergruppe, Musikabende, Auststellungen mit Verkauf von Speisen und Getränken)
- Banntag, Bundesfeier, Fasnachtsfeuer
- Quartierfeste und Sportveranstalltungen mit Getränke- und Speiseverkauf
- Privatanlässe mit Getränke- und Speiseverkauf
Die entsprechenden Anlassgesuche sind 1-3 Monate (je nach Grösse des Anlasses) mittels Formular "Gesuch um Erteilung einer Bewilligung zur Durchführung eines Anlasses" bei der Gemeindeverwaltung einzureichen (idealerweise per E-Mail an anlassbewilligung@himmelried.ch). Der Gemeinderat beschliesst. Eine allfällige Beschwerde muss innerhalb von 10 Tagen schriftlich und mit Begründung beim Gemeinderat eingereicht werden.
Die Anlassbewilligung wird in 3 Kategorien eingeteilt:
- Kat 1: Tages- und Abendanlässe, 1 tägig, bis max 100 Personen (Informationspflicht and den Gemeinderat mittels "kleinem Gesuch" - Das entsprechende Formular ist 4 Wochen vor dem Anlass dem Gemeinderat zu melden.
- Kat 2: Tages- und Abendanlässe 100 - 200 Personen, oder nicht in Himmelried wohnhafte Veranstalter (Bewilligung des Gemeinderates erforderlich, Gebühr Fr. 100.-). Das entsprechende Formular ist 4 Wochen vor dem Anlass dem Gemeinderat zu melden.
- Kat 3: Grossveranstaltungen (über 200 Personen) und mehrtägige Veranstaltungen (Bewilligung des Gemeinderates erforderlich, Gebühr Fr. 200.-) - Das umfangreiche Formular ist 8 Wochen vor dem Anlass dem Gemeinderat einzureichen.
Freinachtsbewilligung Fr. 50.- / Tag
- Anlassgesuch, Merkblatt Kanton Solothurn.pdf
- Flyer Crowd Management - Veranstaltungen sicher durchführen.pdf
- Anlassbewilligung Kategorie 1+2.pdf
- Anlassbewilligung Kategorie 3.pdf
- Merkblatt Anlassbewilligung für Veranstaltungen im Wald.pdf
- Merkblatt Anlassbewilligung, Sicherheits- und Verkehrskonzept.pdf
- Merkblatt Anlassbewilligung, Jugendschutzbestimmungen.pdf
- Merkblatt Anlassbewilligung, Brandschutz.pdf