Waldbrandgefahr weiterhin erheblich, Feuerverbot aufgehoben
Die Waldbrandgefahr im Kanton Solothurn wurde auf die Gefahrenstufe 3 «erheblich» zurückgestuft. Das bisher geltende Feuerverbot im Wald, in Waldesnähe sowie an Fluss- und Seeufern ist aufgehoben. Auch das allgemeine Feuerwerksverbot auf dem gesamten Kantonsgebiet gilt nicht mehr.
Trotz der Entspannung der Situation bleibt die Wald- und Flurbrandgefahr weiterhin erheblich. Die Streuschicht, trockene Bodenvegetation und teilweise auch die Baumkronen können sich nach wie vor leicht entzünden. Insbesondere bei Wind besteht die Gefahr einer raschen Brandausbreitung.
Die Bevölkerung wird deshalb gebeten, beim Umgang mit Feuer weiterhin grosse Vorsicht walten zu lassen. Feuer sollten nur an dafür vorgesehenen Feuerstellen entfacht und jederzeit beaufsichtigt werden. Bei Wind ist auf Feuer im Wald und in Waldesnähe zu verzichten.
Die aktuellen Informationen zur Waldbrandgefahr sind auf der Website des Kantons Solothurn oder unter https://waldbrandgefahr.ch verfügbar.