Erweiterte Leinenpflicht für alle Hunde
Im Kanton Solothurn gilt vom 1. April bis 31. Juli im Wald eine generelle Leinenpflicht für Hunde.
Diese Regelung dient dem Schutz der einheimischen Wildtiere während der Setz- und Brutzeit. Freilaufende Hunde können Wildtiere hetzen, verletzen oder töten. Besonders gefährdet sind hochträchtige Rehgeissen im April sowie spät gesetzte Rehkitze im Juli, da diese über ein noch ungenügendes Fluchtverhalten verfügen.
Unabhängig davon gilt ganzjährig eine Leinenpflicht, wenn Hunde nicht unter ständiger Kontrolle gehalten werden können, insbesondere wenn nicht ausgeschlossen werden kann, dass sie jagen oder wildern.
Weitere Informationen sind der Hundeverordnung des Kantons Solothurn (BGS 614.72, Stand 01.01.2018) zu entnehmen.