Möglichkeit Stellungnahme zu Fahrplanentwürfen 2026
Gerne orientieren wir über das Fahrplanverfahren, welches mit dem heutigen Tag startet. Es geht dabei um den Fahrplan 2026, gültig ab dem 14. Dezember 2025.
Das Fahrplanverfahren dient dazu, Ungereimtheiten im Fahrplanentwurf zu beseitigen. Konzeptionelle Änderungswünsche, insbesondere auch Wünsche nach Angebotsausbauten mit erhöhtem Abgeltungsbedarf, können im Rahmen des Fahrplanverfahrens nicht berücksichtigt werden.
Auf der Website öv-info.ch können Sie ab dem 23. Mai 2025 die Entwürfe der Fahrpläne einsehen. Die Möglichkeit zur Stellungnahme zu den Fahrplanentwürfen 2026 startet ebenfalls am Freitag, 23. Mai 2025 und endet am Montag, 9. Juni 2025. Wir bitten Sie, Ihre Stellungnahme online (auf öv-info.ch) bis spätestens am 9. Juni 2025 abzugeben. Später eintreffende Stellungnahmen können wegen des engen Zeitplans leider nicht mehr berücksichtigt werden. Auch zu Bahn- und Buslinien, welche im Fahrplanjahr 2026 keine Änderungen erfahren, können Stellungnahmen abgegeben werden.
Die Fristen gibt der Bund im Rahmen des nationalen Fahrplanverfahrens vor. Wir weisen Sie darauf hin, dass nicht zwingend eine politische Stellungnahme durch den Gemeinderat erforderlich ist. Voraussichtlich im Verlauf des Septembers 2025 werden wir Sie über die Ergebnisse des Fahrplanverfahrens informieren. Auf diesen Zeitpunkt wird unter avt.so.ch der Bericht mit der Übersicht über die Ergebnisse und Entscheide aller bei uns eingegangenen Eingaben veröffentlicht. Weitere Hintergrundinformationen zum Angebot im öffentlichen Verkehr im Kanton Solothurn finden Sie auf der Website des Kantons Solothurn unter avt.so.ch > öffentlicher Verkehr