Achtung: Erhebliche Waldbrandgefahr
Achtung: Im ganzen Kanton gilt Gefahrenstufe 3 "erheblich"!
(nächste ordentliche Beurteilung folgt am 27.07.2023)
Bereits brennende Streichhölzer oder Funkenflug können einen Brand verursachen. Das Feuer breitet sich aufgrund der erhöhten Trockenheit rasch aus, insbesondere bei Wind oder am Hang. In befestigten Feuerstellen darf Feuer entfacht werden – aber nur mit sehr grosser Sorgfalt. Bei Wind ist von Feuern im Wald und in Waldesnähe abzuraten. Zigaretten und Raucherwaren dürfen nicht im Freien entsorgt werden.
Weitere Infos: