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Absolutes Feuer- und Feuerwerksverbot

Nachdem gestern die Waldbrand-Gefahrenstufe im Kanton Solothurn auf Stufe 4 "gross" erhöht wurde, erlässt der Kommandant der Polizei Kanton Solothurn nun auch eine Allgemeinverfügung [pdf, 57 KB], welche ein absolutes Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe sowie ein grundsätzliches Feuerwerksverbot auf dem ganzen Kantonsgebiet vorschreibt.

Die Allgemeinverfügung enthält folgende Punkte:

  1. Im Kanton Solothurn ist es verboten, im Wald, in Waldesnähe sowie an See- und Flussufern ein Feuer (inkl. Höhen- und 1. August-Feuer) zu entfachen, Himmelslaternen anzuzünden und Grillstellen zu benutzen.
     
  2. Auf dem gesamten Kantonsgebiet ist es grundsätzlich verboten, Feuerwerk abzubrennen. Für bewilligungspflichtige Grossfeuerwerke der Kategorie F 4 kann die Polizei Kanton Solothurn eine Ausnahmebewilligung erteilen. Diese kann mit Auflagen verbunden werden.
     
  3. Das Wegwerfen von brennenden Raucherwaren ist verboten.
     
  4. Diese Allgemeinverfügung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft. Sie gilt bis zu ihrem ganzen oder teilweisen Widerruf. Einer allfälligen Beschwerde wird die aufschiebende Wirkung entzogen.
     
  5. Widerhandlungen gegen diese Allgemeinverfügung werden mit Ordnungsbusse in der Höhe von Fr. 200.- geahndet. Vorbehalten sind weitere eidgenössische und kantonale Straftatbestände.