Absolutes Feuer- und Feuerwerksverbot
Nachdem gestern die Waldbrand-Gefahrenstufe im Kanton Solothurn auf Stufe 4 "gross" erhöht wurde, erlässt der Kommandant der Polizei Kanton Solothurn nun auch eine Allgemeinverfügung [pdf, 57 KB], welche ein absolutes Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe sowie ein grundsätzliches Feuerwerksverbot auf dem ganzen Kantonsgebiet vorschreibt.
Die Allgemeinverfügung enthält folgende Punkte:
- Im Kanton Solothurn ist es verboten, im Wald, in Waldesnähe sowie an See- und Flussufern ein Feuer (inkl. Höhen- und 1. August-Feuer) zu entfachen, Himmelslaternen anzuzünden und Grillstellen zu benutzen.
- Auf dem gesamten Kantonsgebiet ist es grundsätzlich verboten, Feuerwerk abzubrennen. Für bewilligungspflichtige Grossfeuerwerke der Kategorie F 4 kann die Polizei Kanton Solothurn eine Ausnahmebewilligung erteilen. Diese kann mit Auflagen verbunden werden.
- Das Wegwerfen von brennenden Raucherwaren ist verboten.
- Diese Allgemeinverfügung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft. Sie gilt bis zu ihrem ganzen oder teilweisen Widerruf. Einer allfälligen Beschwerde wird die aufschiebende Wirkung entzogen.
- Widerhandlungen gegen diese Allgemeinverfügung werden mit Ordnungsbusse in der Höhe von Fr. 200.- geahndet. Vorbehalten sind weitere eidgenössische und kantonale Straftatbestände.